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12.12.2014
Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft bei Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft?
Der Staatsanwaltschaft steht im Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft kein Beschwerderecht nach § 59 Abs. 1 FamFG zu. Ein solches Recht ergibt sich auch nicht aus einer möglichen Beeinträchtigung des von der ...