Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Beschwerdefrist bei mangelhafter Beschlusszustellung

Die Beschwerdefrist beginnt auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, wenn die erforderliche Zustellung (hier: Beschluss über die Bestellung eines Betreuers an den Betroffenen) mit Mängeln behaftet war. ...