Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.08.2015

Beschwerdebefugnis eines entlassenen Betreuers

Dem Betreuer steht gegen seine Entlassung bei fortbestehender Betreuung eine Beschwerdeberechtigung gemäß § 59 Abs. 1 FamFG zu. Die im Verfahren der Verlängerung der Betreuung ohne erkennbaren Grund vorgenommene Aufspaltung der zu treffenden Einheitsentscheidung ...