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02.07.2012
Beschlagnahme von Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Will eine Gemeinde eine Wohnung beschlagnahmen um eine drohende Obdachlosigkeit aufgrund einer Zwangsräumung abzuwenden, so darf dies nur für bis zu sechs Monate erfolgen. Darüber hinaus ist der Nachweis notwendig, dass ...