Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.02.2016

Beschaffenheitsvereinbarung beim Immobilienkauf

Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB. ...