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02.02.2015
Beschaffenheitsvereinbarung 'kein Wasserschaden' bei Autokauf
Es handelt sich um eine Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 I S.1 BGB, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag durch Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens angibt, dass das Fahrzeug während seiner Eigentumszeit keinen Wasser-/Feuchtigkeitsschaden erlitten hat. Dies gilt insbesondere bei einer Nutzungszeit von acht Jahren und Verneinung ...