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17.08.2011
Beschädigter Zahnriemen und die Beweispflicht des Gebrauchtwagenverkäufers
Der Gebrauchtwagenverkäufer ist beweispflichtig dafür, dass zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs der Mangel - Beschädigung des Zahnriemens - noch nicht vorgelegen hat. Er hat für den Beweis des Gegenteils den Vollbeweis nach ...