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01.11.2011
Berufsausbildungsgesetz gilt nicht bei Umschulung!
Auf Umschulungsverhältnisse findet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) keine Anwendung. Umschulungsverhältnisse sind keine Vertragsverhältnisse i.S.d. § 26 BBiG. Daher ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis ...