Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Berufsausbildungsgesetz gilt nicht bei Umschulung!

Auf Umschulungsverhältnisse findet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) keine Anwendung. Umschulungsverhältnisse sind keine Vertragsverhältnisse i.S.d. § 26 BBiG. Daher ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis ...