Artikel
01.04.2015
Bereitstellung eines separaten Telefon- und Internetanschlusses für den Betriebsrat
Der Möglichkeit der Überwachung und Kontrolle des Telefon- und Internetverkehrs des Betriebsrats kann durch entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat begegnet werden und erfordert keinen separaten Telefon- und Internetanschluss des Betriebsrats. ...