Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2015

Bereitstellung eines separaten Telefon- und Internetanschlusses für den Betriebsrat

Der Möglichkeit der Überwachung und Kontrolle des Telefon- und Internetverkehrs des Betriebsrats kann durch entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat begegnet werden und erfordert keinen separaten Telefon- und Internetanschluss des Betriebsrats. ...