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14.09.2017
Bereitschaft außerhalb der Feuerwache ist keine Arbeitszeit
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. hat entschieden, dass die Zeit, während der ein Beamter im Führungsdienst der Feuerwehr eine Alarmierungsbereitschaft außerhalb der Dienststelle wahrnimmt, nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit ...