Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.09.2017

Bereitschaft außerhalb der Feuerwache ist keine Arbeitszeit

Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. hat entschieden, dass die Zeit, während der ein Beamter im Führungsdienst der Feuerwehr eine Alarmierungsbereitschaft außerhalb der Dienststelle wahrnimmt, nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit ...