Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.12.2012

Beleidigungen auf facebook - Fristlose Kündigung!

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Auszubildender auf facebook abfällig über seinen Arbeitgeber geäußert ('Dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent'; 'Menschenschinder und Ausbeuter'). Eine solche Äußerung auf sozialen Netzwerken ...