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02.05.2016
Beleidigung eines Vermieters - Fristlose Kündigung
Die Beleidigung eines Vermieters als Terroristen und nazi-ähnlichen braunen Misthaufen hat grundsätzlich ein so erhebliches Gewicht, dass sie geeignet ist, eine Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung jedenfalls nach Abmahnung zu begründen. ...