Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2016

Beleidigung eines Vermieters - Fristlose Kündigung

Die Beleidigung eines Vermieters als Terroristen und nazi-ähnlichen braunen Misthaufen hat grundsätzlich ein so erhebliches Gewicht, dass sie geeignet ist, eine Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung jedenfalls nach Abmahnung zu begründen. ...