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03.11.2014
Beleidigung des Vorgesetzten und die Unterlassungserklärung
Von einem Arbeitnehmer, der einen Vorgesetzten beleidigt, kann eine entsprechende Unterlassungserklärung verlangt werden - bei einem einmaligen Ereignis, ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine Unterlassungserklärung ist nämlich nur dann zulässig, wenn Widerholungsgefahr besteht. ...