Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.11.2014

Beleidigung des Vorgesetzten und die Unterlassungserklärung

Von einem Arbeitnehmer, der einen Vorgesetzten beleidigt, kann eine entsprechende Unterlassungserklärung verlangt werden - bei einem einmaligen Ereignis, ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine Unterlassungserklärung ist nämlich nur dann zulässig, wenn Widerholungsgefahr besteht. ...