Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.10.2012

Beleidigung des Vorgesetzten auf facebook - Kündigung

Da es sich bei der facebook-Pinnwand nicht um den Privatbereich oder Freundeskreis handelt, können dort veröffentlichte grobe Beleidigungen des Vorgesetzten des Arbeitnehmers die Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Das Profil des Arbeitnehmers wies ...