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23.10.2012
Beleidigung des Vorgesetzten auf facebook - Kündigung
Da es sich bei der facebook-Pinnwand nicht um den Privatbereich oder Freundeskreis handelt, können dort veröffentlichte grobe Beleidigungen des Vorgesetzten des Arbeitnehmers die Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Das Profil des Arbeitnehmers wies ...