Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Beleidigende Äußerungen bei Facebook - Kündigung?

Äußert sich ein Arbeitnehmer angesichts einer tariflichen Auseinandersetzung grob beleidigend ('ich kotze gleich', 'asoziale Gesellschafter') über seinen Arbeitgeber in einer offenen Facebookgruppe, so kann dies die fristlose Kündigung rechtfertigen. Solche Äußerungen sind nicht ...