Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.02.2015

Beinahe-Absturz und Schadenersatz bzw. Minderung

Im Falle einer erheblichen Verspätung des Fluges, hat der betroffene Passagier das Recht, zu wählen, ob der Flug später noch angetreten werden soll oder ob vom Flug endgültig Abstand genommen wird. Dieses Wahlrecht besteht neben der Ausgleichszahlung, so dass diese in jedem Fall erhalten bleibt. ...