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02.02.2015
Beinahe-Absturz und Schadenersatz bzw. Minderung
Im Falle einer erheblichen Verspätung des Fluges, hat der betroffene Passagier das Recht, zu wählen, ob der Flug später noch angetreten werden soll oder ob vom Flug endgültig Abstand genommen wird. Dieses Wahlrecht besteht neben der Ausgleichszahlung, so dass diese in jedem Fall erhalten bleibt. ...