Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.10.2012

Bei zu geringem Sicherheitsabstand grundlos abgebremst

Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht. Das führt dazu, ...