Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2013

Bei vorhersehbarem Baulärm kann nicht gemindert werden!

Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Miete wegen Lärmbelästigungen, die durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft entstehen, zu kürzen, wenn es für ihn bereits bei Vertragsschluss erkennbar war, dass es in Zukunft zu Bauarbeiten kommen wird. ...