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05.01.2015
Bei unpünktlichen Mietzahlungen kann die fristlose Kündigung drohen!
Vorliegend war mietvertraglich vereinbart, dass die dass die Miete, Vorauszahlungen oder etwaige Zuschläge monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats kostenfrei auf das Konto des Vermieters zu überweisen waren. Weiterhin war festgelegt, ...