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09.04.2014
Bei täglicher Strecke von 42,25 km ist ein Mietwagen gerechtfertigt
Ein Unfallgeschädigter verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht wenn er bei einer täglichen Strecke von 42,25 km einen Mietwagen statt eines Taxis nutzt. Er muss sich nicht auf die Nutzung eines Taxis anstelle der Anmietung eines Mietwagens verweisen lassen. ...