Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.02.2012

Bei kalter Wohnung muss die Heizung voll auf!

Ist die Wohnung zu kalt, muss der Mieter erstmal versuchen, die angemessene Raumtemperatur durch vollständiges Öffnen der Heizungsventile zu erreichen. Ein Mietmangel kann deswegen nicht geltend gemacht werden, da der Umstand, dass die ...