Artikel
11.06.2012
Bei grober Fahrlässigkeit wird nur die Hälfte gezahlt!
Die Vollkaskoversicherung eines Unfallverursachers kann eine Leistungskürzung um 50% vornehmen, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall grob fahrlässig aufgrund relativer Fahruntüchtigkeit verursacht hat. ...