Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.06.2012

Bei grober Fahrlässigkeit wird nur die Hälfte gezahlt!

Die Vollkaskoversicherung eines Unfallverursachers kann eine Leistungskürzung um 50% vornehmen, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall grob fahrlässig aufgrund relativer Fahruntüchtigkeit verursacht hat. ...