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12.07.2011
Bei fehlender Rücksichtnahme auf den Arbeitgeber droht die Kündigung!
Vorliegend hatte ein BVG-Busfahrer öffentlich geäußert, im Betrieb herrschten angeblich menschenunwürdige Arbeitsbedingungen. Daraufhin wurde ihm außerordentlich gekündigt. Hiermit hatte der Arbeitnehmer nach Ansicht des Gerichts seine Arbeitspflicht ...