Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.07.2011

Bei fehlender Rücksichtnahme auf den Arbeitgeber droht die Kündigung!

Vorliegend hatte ein BVG-Busfahrer öffentlich geäußert, im Betrieb herrschten angeblich menschenunwürdige Arbeitsbedingungen. Daraufhin wurde ihm außerordentlich gekündigt. Hiermit hatte der Arbeitnehmer nach Ansicht des Gerichts seine Arbeitspflicht ...