Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.03.2013

Bei erheblicher Verkehrsordnungswidrigkeit sind Lichtbildaufnahmen zulässig

Lichtbildaufnahmen der Betroffenen zur Identifizierung als Fahrzeugführer sind bei einer erheblichen Verkehrsordnungswidrigkeit mit drohendem Fahrverbot im Bußgeldverfahren zulässig. Sofern sich Betroffene sträuben, ...