Artikel
12.03.2013
Bei erheblicher Verkehrsordnungswidrigkeit sind Lichtbildaufnahmen zulässig
Lichtbildaufnahmen der Betroffenen zur Identifizierung als Fahrzeugführer sind bei einer erheblichen Verkehrsordnungswidrigkeit mit drohendem Fahrverbot im Bußgeldverfahren zulässig. Sofern sich Betroffene sträuben, ...