Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.08.2015

Bei bei arglistiger Täuschung entfällt die Bindungswirkung

Die Feststellungen des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozess im Allgemeinen und auch, soweit es sich um ein Versäumnisurteil handelt, sind bindend. Die Bindungswirkung entfällt aber, wenn der Kläger und der ...