Artikel
03.08.2015
Bei bei arglistiger Täuschung entfällt die Bindungswirkung
Die Feststellungen des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozess im Allgemeinen und auch, soweit es sich um ein Versäumnisurteil handelt, sind bindend. Die Bindungswirkung entfällt aber, wenn der Kläger und der ...