Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Bei Vorschäden müssen die Reparaturmaßnahmen konkret dargelegt werden!

Damit eine Abgrenzung zwischen den unfallbedingten Schäden und Vorschäden erfolgen kann, muss der Geschädigte substantiiert vortragen, welcher konkrete Vorschaden durch welche konkrete Maßnahme beseitigt wurde. ...