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01.11.2011
Bei Vollzeitbeschäftigung besteht keine Pflicht zur Nebentätigkeit!
Übt der Unterhaltsverpflichtete eine Vollzeitbeschäftigung aus, kann ihm die Ausübung einer zusätzlichen Nebentätigkeit nicht angesonnen werden. Dies ist zwar bei gesteigerter Unterhaltspflicht möglich, ...