Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.10.2012

Bei Unfallflucht zahlt die Kaskoversicherung nichts

Nach Ansicht des AG Uelzen ist eine Verkehrsunfallflucht stets als eine arglistig begangene Obliegenheitsverletzung einzustufen. Dies hat zur Folge, dass der Unfallflüchtige nicht nur den Versicherungsschutz aus der Vollkaskoversicherung verliert, ...