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09.10.2012
Bei Unfallflucht zahlt die Kaskoversicherung nichts
Nach Ansicht des AG Uelzen ist eine Verkehrsunfallflucht stets als eine arglistig begangene Obliegenheitsverletzung einzustufen. Dies hat zur Folge, dass der Unfallflüchtige nicht nur den Versicherungsschutz aus der Vollkaskoversicherung verliert, ...