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01.08.2011
Bei U-Haft gibt's kein Kindergeld!
Es besteht bei einem strafrechtlich verurteilten Kind für die Zeit seiner Untersuchungshaft kein Anspruch auf Kindergeld. Vorliegend befand sich das Kind vorher in der Berufsausbildung, wurde dann aber zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt. ...