Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.12.2012

Bei Sanierung an den Schallschutz denken!

Im vorliegenden Fall war ein Gebäude aus dem Jahr 1950 im Jahr 2000 teilweise saniert worden. Als ein Mietvertrag mit dem späteren Kläger abgeschlossen wurde, wurde das Gebäude dem Baujahr 2000 zugeordnet. Dies war ein folgenschwerer Fehler. ...