Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.03.2015

Bei Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen nicht zu lange warten!

Zwar kann ein Vermieter bei unpünktliche Mietzahlungen seines Mieters nach erfolgter Abmahnung die Kündigung aussprechen, er darf jedoch nicht zu viel Zeit zwischen der letzten Abmahnung und der eigentlichen Kündigung verstreichen lassen. ...