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02.05.2012
Bei Bewerbung zu spät gekommen - Keine Fahrtkostenerstattung
Im vorliegenden Fall war ein Bewerber zu spät zum Vorstellungsgespräch erschienen, so dass das Gespräch nicht zustande kam. Dennoch wollte der Bewerber Fahrtkosten von knapp 62 Euro geltend machen. Hierzu führte der Bewerber aus, ...