Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.09.2012

Bei Amphetamin-Konsum gibt's kein Ermessen!

Wurde mittels toxikologischen Gutachten Amphetamin-Konsum festgestellt, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 I S.1 StVG). Ein Ermessenspielraum steht der Behörde hierbei nicht zu. Die Einnahme von Amphetamin schließt ...