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18.03.2013
Bei Alkoholfahrt kann die Leistung gekürzt werden!
Hat ein Versicherungsnehmer durch Alkoholkonsum (BAK 0,95 Promille) eine grob fahrlässige Pflichtverletzung begangen und somit gegen die AKB verstoßen, so ist es angemessen, die Leistung auf 1/3 zu kürzen. ...