Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.03.2013

Bei Alkoholfahrt kann die Leistung gekürzt werden!

Hat ein Versicherungsnehmer durch Alkoholkonsum (BAK 0,95 Promille) eine grob fahrlässige Pflichtverletzung begangen und somit gegen die AKB verstoßen, so ist es angemessen, die Leistung auf 1/3 zu kürzen. ...