Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Bei 20cm tiefen Schlaglöchern reicht kein allgemeines Warnschild!

Bei einer Schlaglochtiefe ab ca. 20 cm Tiefe kann das bloße Aufstellen eines allgemeinen Warnschildes, welches auf Straßenschäden hinweist oder auch eine drastische Geschwindigkeitsreduzierung als Maßnahme des Verkehrssicherungspflichtigen nicht ausreichend sein. Werden bei ...