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05.10.2012
Bei 1,6 Promille gibt's den Führerschein nur mit MPU zurück!
Bei einer 35 Minuten nach einer Trunkenheitsfahrt gemessenen Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ist von einem Alkoholmißbrauch auszugehen. In diesem Fall kommt eine Gutachtensanordnung nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV in Betracht. ...