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02.02.2015
Behandlungsabbruch beim Wachkoma - Hinterbliebenenrente für betreuende Ehefrau
Hinterbliebene, die einen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerechtfertigten Behandlungsabbruch vornehmen, können eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. Das Bundessozialgerichts hat vorliegend zugunsten einer Ehefrau entschieden, die bei ihrem seit Jahren im Wachkoma liegenden Ehemann die ...