Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.02.2015

Behandlungsabbruch beim Wachkoma - Hinterbliebenenrente für betreuende Ehefrau

Hinterbliebene, die einen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerechtfertigten Behandlungsabbruch vornehmen, können eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. Das Bundessozialgerichts hat vorliegend zugunsten einer Ehefrau entschieden, die bei ihrem seit Jahren im Wachkoma liegenden Ehemann die ...