Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Behördliche Anfechtung der Vaterschaft

Im vorliegenden Fall wollten die Eltern ihre Tochter mit drittem Vornamen „Bock“ nennen und erhielten hierfür die Erlaubnis des Gerichts. Die Namenswahl der Eltern bezog sich nämlich nicht auf den deutschen Sprachgebrauch (z.B. Ziegen-Bock), sondern auf die ...