Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.07.2017

Begründung einer Betreuungsverlängerung

Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie auch unter ...