Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.01.2012

Beginn der Verjährung für Ersatzansprüche des Vermieters

Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Sache zurückerhält. ...