Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.09.2013

Befristeter Arbeitsvertrag mit „Optionskommune“

Die Kommunen können die Befristung von Arbeitsverträgen mit ihren Arbeitnehmern nicht allein mit der „Experimentierklausel“ des § 6a SGB II rechtfertigen. § 6a SGB II eröffnete bundesweit höchstens 69 kommunalen Trägern - den sog. Optionskommunen - die Möglichkeit, ...