Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.01.2015

Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die negative Fahrprobe

Nachdem der Betroffene ein von der Fahrerlaubnisbehörde verlangtes Gutachten über die Befähigung zum Führen eines Kfz beigebracht hat, ist es nicht mehr relevant, ob die Aufforderung dazu rechtmäßig war. Bestehen Zweifel an der Fähigkeit zum Führen eines Kfz, so ist es dem Fahrerlaubnisinhaber zuzumuten, im Rahmen einer Fahrprobe eine ...