Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2012

Bearbeitungsgebühr für Ticketzahlung muss eingerechnet werden!

Es ist unzulässig, wenn Ryanair die Flugpreise bei der Onlinebuchung ohne die Bearbeitungsgebühr von 5 Euro für die Bezahlung des Tickets angibt. Kostenfrei war lediglich mit einer in Deutschland nahezu unbekannten Prepaidkarte ...