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12.01.2016
Beamtin muss Nebentätigkeitsvergütung teilweise abliefern
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage einer Beamtin gegen die Aufforderung, ihre Nebentätigkeitsvergütung teilweise an den Dienstherrn abzuliefern, abgewiesen. Die Klägerin steht im Dienst des beklagten Landes. Seit mehreren Jahren übt sie eine genehmigte ...