Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.09.2016

Baustelle am Strand - Reisemangel?

Eine Baustelle am Strand kann nicht als Reisemangel geltend gemacht werden, wenn der Reiseveranstalter vor Reiseantritt darauf hingewiesen hat und der Kunde die Möglichkeit zur Umbuchung hatte. ...