Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
30.05.2016

Bausparvertrag kann ohne vollständige Ansparung nicht gekündigt werden!

Der Bausparkasse steht ein Recht zur Kündigung eines Bausparvertrags aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht zu, solange das Bauspardarlehen nicht zugeteilt und die vereinbarte Bausparsumme nicht vollständig angespart wurde. Da die Bausparkasse während der Ansparphase ...