Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.07.2013

Bauliche Veränderung nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters

Ein Vermieter kann im Mietvertrag vereinbaren, dass bauliche Veränderungen an seinem Eigentum nur mit seiner schriftlichen Einwilligung vorgenommen werden können. Es spielt dann auch keine Rolle, ob diese Änderung zu einer Verbesserung der Wohnqualität führt oder optisch nicht störend ist. ...