Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Bau- und Renovierungsarbeiten als Minderungsgrund

Bau- und Renovierungsarbeiten an einem Wohnhaus können aufgrund der resultierenden Belästigungen eine Minderung des Mietzinses rechtfertigen, deren Höhe vom jeweiligen Einzelfall abhängt. ...