Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.05.2013

Bank darf nicht auf Erbschein bestehen!

Im vorliegenden Fall hatte eine Kundin durch notariell beglaubigte Erbvertrag und das amtliche Protokoll der Testamentseröffnung nachweisen können, dass die rechtmäßige Abend war. Dennoch hatte die Sparkasse auf einen Erbschein bestanden. ...