Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2016

Balkonreinigung

Es ist grundsätzlich Aufgabe des Mieters, die Reinigung des Balkons vorzunehmen. Es ist zudem zumutbar, auf etwaige Verstopfungen mit Blättern u.ä. zu prüfen und den Vermieter ggf. auf drohende Schäden hinzuweisen. ...